Gedanken zur ordnungspolitischen Begründung des Bedürftigkeitsprinzips
Auszüge aus der verfassungsökonomischen Begründung des Bedürftigkeitsprinzips als Einschränkungsnorm der Umverteilung. Rationale Individuen, die zur wechselseitigen Wohlfahrtsverbesserung Regeln eines Kollektivs gestalten, werden sich keineswegs zur Forderung nach Gleichverteilung materieller Wohlfahrt hinreißen lassen. Sie werden sich auf eine soziale Mindestsicherung einigen, die das Notwendige umverteilt. Bedürftigkeit ist dabei zu verstehen als Residualgröße aus Bedarf und möglicher (zumutbarer) Selbst- und Dritthilfe.Auszüge aus Steffen J. Roth: Beschäftigungsorientierte Sozialpolitik, Köln, 2002.
MP3 herunterladen (8MB)
Kommentare